SCHULDIG: die Politiker, die das Monster Hartz IV auf die
Aermsten der Armen los gelassen haben,
SCHULDIG: die Politiker, die das Hartz-IV-Monster so veraendert haben,
dass Todesfaelle zwingend vorprogrammiert sind,
SCHULDIG: Wolfgang Clement, SPD, ex-Wirtschaftsminister, der Menschen im
Hartz-IV-Bezug generell als PARASITEN bezeichnet und damit zugleich stillschweigend
auf die Problemloesung hinweist.
Wolfgang Clement ist auch mit hauptverantwortlich fuer das sog. Optimierungsgesetz zu
Hartz IV (mit dem auf "legale" Weise Todesurteile an Hartz-IV-Beziehern vollstreckt werden koennen!).
Clement kann ergo de facto als indirekter Hartz-IV-Massen-Moerder eingestuft werden!
SCHULDIG: Franz Muentefering, SPD, Vize-Kanzler und Bundesminister der Bundesanstalt fuer Arbeit
u. Soziales, der in einem ZEIT online Artikel vom 10.05.2006 in alt
bewaehrter NS-Manier betonte:
"Wer arbeitet, soll etwas zu essen haben, wer nicht arbeitet, braucht nichts zu essen" und damit den ihm untergeordneten Dienststellen (Arbeitsaemter/ARGEn)eine verbindliche Vorgabe
zur Behandung der Clement'schen "PARASITEN"-Hartz-IV-Empfaenger an die Hand gegeben hat.
SCHULDIG: Die Mitarbeiter und Sachbearbeiter bei den einzelenen ARGEn, die nach Ansehen der
Person und persoenlicher (anti-)Sympathy wie kleine Dispoten ueber Leben und Tod eines
Hartz-IV-Empfaengers und seine Leistungsgewaehrung oder 100%ige Leistungsverweigerung bestimmen,
im vollen Wissen, dass dies rechtswidrig ist und der Betroffene unter Entzug jeglicher Lebensgrundlage
zum Tode durch Verhungern verurteilt ist.Auf diese Weise ersparen diese Handlanger des Todes ihrem
Dienstherrn pro fall und Jahr ca. 7,000.-- Euro basis-Leistungszahlungen.
SCHULDIG: Die Richter/Richterinnen bei den div. Sozialgerichten, die mutwillig ueber
rechtshaengige einstweilige Rechtsschutz-Antraege (einstw.Vfg.) und Klagen auch
nach Wochen/Monaten (bei Klagen weit ueber 1 oder ggf. mehrere Jahr/e) nicht
entscheiden, im vollen Wissen, dass die 100%ige Leistungsentziehung, insbeondere
ohne Gruende, rechtswidrig ist und der Betroffene unter Entzug jeglicher
Lebensgrundlage zum Tode durch Verhungern verurteilt ist, nachdem er in fristloser
Kuendigung auch seine Wohnung verloren hat und all sein Eigentum, bis auf das, was
auf dem Leibe angezogen war, zuruecklassen musste.
Auf dies Art und Weise sparen solche furchtbaren Todesrichter/innen dem Staat sowohl die
Verfahrenskosten, als auch pro Hartz-IV-Totem jaehrl. rd. 7,000.-- Euro Leistungszahlungen.