Unterschriftenaktion gegen Verordnete Unmenschlichkeit

www.demos.owlgegensozialabbau.de


Die Aktion richtet sich an :

... die ÖFFENTLICHKEIT in Deutschland zur Kenntnisnahme

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin)


Unterschriftenaktion :

Die erhaltene Verpflegung bei Krankenhausaufenthalten ist nicht "geldwert" nach SGB II; weil man das Essen
ja nicht frei veräußern. Das bedeutet keine Anrechnung.

Weiter entstehen für die Betroffenen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oft zusätzliche Ausgaben
verschiedener Art - neue Wäsche, Fahrtkosten, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die nicht im Regelsatz
enthalten sind und für die es keinerlei Sonderleistungen gibt.

Vom Patienten ist eine Selbstbeteiligung von 10 Euro zu entrichten, ein Kostenpunkt, der ebenfalls nicht
im Regelsatz des ALG2 berücksichtigt ist.

Hiermit fordere ich Bundesminister Scholz und die Bundesregierung auf, diese Verordnung zurückzunehmen!

Außerdem, im Sinne von Würde, Menschlichkeit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes:

Keine Kürzung von Leistungen bei Krankenhausaufenthalt, weder im SGB II noch im SGB XII!

Aktion Enddatum: Dezember 31, 2008

Nach dem Abgang von Müntefering kaum im Amt, will BMAS-Minister Scholz (SPD) den
Regelsatz bei Hartz IV und Sozialhilfe im Falle eines Krankenhausaufenthaltes kürzen lassen.
Eine Verordnung
gegen ausdrückliche Bundestags- und Petitionsausschussempfehlung
soll zum 1.1. 2008 in Kraft treten.

GNN bittet alle Leser um rege Beteiligung!

Hier geht es zur Unterschriftenliste

Bullet5 

Wer krank ist, wird bestraft


NEUER HARTZ-SCHOCK
Patienten, die länger als drei Wochen in der Klinik liegen oder kuren, wird der Zuschuss zum Essen gestrichen

Weblinks:
www.berlinonline.de

Olaf Scholz, SPD

Olaf Scholz, SPD

feist und vollgefressen


Berlin - Bist du lange krank, bekommst du weniger Stütze: Die Mehrheit im Bundestag besteht weiter darauf, Beziehern von Hartz IV die Leistungen bei längeren Krankenhaus-Aufenthalten zu kürzen.

Zu verdanken haben Hartz-Bezieher diese Kürzung einer Verordnung aus dem Arbeitsministerium von Olaf Scholz (SPD). Die besagt: Wer sich länger als drei Wochen in einer Klinik oder der Kur befindet, dem wird der Betrag für das Essensgeld abgezogen. Klaus Brandner, Staatssekretär im Arbeitsministerium: "Andernfalls würde es durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zu einer Einkommensverbesserung kommen."
Berechnet werden 35 Prozent von 347 Euro monatlich. Die Behörden kürzen den kranken Hartz-Empfängern ab einem Betrag von mindestens 83 Euro die Bezüge.
Oskar Lafontaine, Vorsitzender der Linkspartei, hält die Kürzung für rechtswidrig. Sozialexperte Markus Kurth von den Grünen sagte, die Bundesregierung greife einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vor. Die Juristen wollen im März entscheiden, ob den Kranken das Verpflegungsgeld gestrichen werden darf. Untere Gerichtsinstanzen hatten das verneint.
Auch der Deutsche Caritasverband hatte die Regierung aufgefordert, die Verordnung bis zur Entscheidung des Gerichts auszusetzen. Denn den Beziehern von staatlichen Leistungen steht das Wasser sowieso bis zum Hals. Grund seien die enorm gestiegenen Stromkosten: "Wir hören inzwischen, dass warme Mahlzeiten bei armen Familien vom Speiseplan gestrichen werden, um Strom zu sparen", so ein Caritas-Experte.

Im reichen Bayern hat eine Alleinerziehende mit ihrem Sohn (7) wochenlang nur Nudeln und Reis gegessen, um Geld für Strom und
Wasser zu sparen.

Foto: ddp

QUELLENNACHWEIS
Originalartikel des Berliner Kurier vom 16. Dezember 2007:
Wer krank ist, wird bestraft
Quelle -
www.berlinonline.de